Wohnungsbrand in Mehrfamilienhaus - Bewohnerin tödlich verletzt, Taunusstein-Wehen, Erlenmeyerstraße, Donnerstag, 19.01.2023, 01:00 Uhr, In der Nacht zum Donnerstag kam es in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Taunusstein-Wehen zu einem Brand, in dessen Folge eine Hausbewohnerin tödlich verletzt wurde.

Die Polizei nahm im weiteren Verlauf einen Bewohner fest, der im Verdacht steht, den Brand verursacht zu haben. Gegen 01:00 Uhr wurden Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst in die Erlenmeyerstraße in Taunusstein-Wehen gerufen, da Anwohner dort den Brand in einem mehrstöckigen Wohnhaus festgestellt hatten. Beim Eintreffen der Rettungskräfte konnte der Brand in einer Erdgeschosswohnung lokalisiert und anschließend gelöscht werden. Während der Löscharbeiten wurde im Treppenaufgang des Mehrparteienhauses eine leblose 70-jährige Hausbewohnerin aufgefunden, die noch vor Ort verstarb. Der Feuerwehr gelang es die übrigen Bewohnerinnen und Bewohner zu evakuieren. Ein 58-jähriger Bewohner des Hauses wurde zur weiteren Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht. Der Sachschaden am Gebäude wird auf etwa 500.000 Euro geschätzt. Die Stadt Taunusstein stellte umgehend Unterbringungsmöglichkeiten für die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses zu Verfügung. Diese werden in Zusammenarbeit von Polizei, Stadt Taunusstein, Rettungsdienst sowie Notfallseelsorgern eng betreut. Erste Ermittlungen deuten darauf hin, dass der Bewohner der betroffenen Wohnung, ein 66 Jahre alter Mann, den Brand verursacht hat. Der 66-Jährige, der seinerseits in der Folge des Brandes verletzt wurde, konnte durch die Polizei in der Nähe des Hauses angetroffen und vorläufig festgenommen werden. Er kam aufgrund seiner Verletzungen in ein Krankenhaus. Der 66-Jährige war bereits in der Vergangenheit wiederholt durch die Begehung von Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten. Weiterhin verhielt er sich in zurückliegenden Fällen psychisch auffällig und löste damit Polizeieinsätze aus. Polizei und zuständige Dienststellen der Stadt sowie des Kreises befanden sich diesbezüglich in einem intensiven Austausch. Der Festgenommene soll auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem Haftrichter vorgeführt werden. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei zu

Polizei RTK